Rechtsanwältin Christine Hainzinger

Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht im Raum Dachau

Fachgebiet

Spezialisiert auf das Verkehrsrecht stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um die Rechtsprobleme Auto und Verkehr zur Verfügung.

Ihr Recht

Engagiert und zielorientiert setze ich Ihre Ansprüche durch und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Kompetenz

Aufgrund langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht und regelmäßiger Fortbildung erziele ich die bestmöglichen Ergebnisse für Ihre Interessen.

Nutzen Sie rechtliche Unterstützung!

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, kann die Regulierung eines Unfallschadens nicht nur mit sehr viel Zeitaufwand und Ärger, sondern auch mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Das Schadenmanagement der in der Regel hinter dem Unfallgegner stehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen zielt meist darauf ab, die Regulierungssumme für Unfallgeschädigte möglichst gering zu halten. Oftmals wird nur gezahlt, was geltend gemacht wird, und nicht, was Ihnen an Ansprüchen zusteht.

 

Ratsam ist es daher, umgehend nach einem Verkehrsunfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich nicht auf Telefonate und Absprachen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzulassen.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, sind die  Anwaltskosten Teil Ihrer Schadensersatzansprüche und vom Unfallverursacher zu tragen.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich bin Rechtsanwältin Christine Hainzinger und habe mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg absolviert. Seit 2011 übe ich erfolgreich die Anwaltstätigkeit aus. Im Jahr 2015 erwarb ich den Titel der Fachanwältin für Verkehrsrecht und habe mich auf die Unfallschadenregulierung spezialisiert.

Meine Kanzlei vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Belangen des Verkehrsrechts.

Dabei mache ich alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche für Sie geltend und sorge dafür, dass diese vollumfänglich und zügig durch den Unfallverursacher und der einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden.

Ich nehme für Sie die komplette Abwicklung Ihres Unfallschadens in die Hand!

Leistungen

Sind Sie in einen Unfall geraten?

Dann kommen Sie gerne auf mich zu. Ich unterstütze Sie mit einem umfassenden Leistungsspektrum rund um Sachschäden, Personenschäden und vieles mehr.

Abwicklung

Korrespondenz mit der unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Fahrzeugschaden

Schadensersatz für entstandene Fahrzeugschäden

Schadensersatz

Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten usw.

Personenschaden

Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche

Auslandsberührung

Für Unfälle mit einem ausländischen Fahrzeug oder im EU Ausland.

Voller Anspruch

Ansprüche in voller Höhe durchsetzen

Mithaftung

Gegnerische Ansprüche abwehren und eigene Ansprüche geltend machen

Abwicklung.

Ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz mit der unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, erledige die Schadensmeldung und sämtlichen Schriftverkehr, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Fahrzeugschaden.

Der Schaden am Fahrzeug selbst ist meist die größte Schadensersatzposition. Ob Reparaturschaden oder Totalschaden – ich berate Sie zu den möglichen Abrechnungsvarianten und setze Ihre Ansprüche durch.

Schadensersatz.

Über den reinen Fahrzeugschaden hinaus setze ich weitere für Sie in Betracht kommende Schadensersatzpositionen durch, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Auslagenpauschale u.a.

Personenschaden.

Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden sein, beziffere ich für Sie Ihren berechtigten Schmerzensgeldanspruch und weitere im Zusammenhang mit dem Personenschaden stehende Schadensersatzpositionen.

Auslandsberührung.

Auch bei Schadensereignissen mit Auslandsberührung, sei es bei Unfällen in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug als auch bei Unfällen im europäischen Ausland, übernehme ich für Sie die notwendige Korrespondenz mit den jeweils zuständigen Schadensregulierern.

Voller Anspruch.

Selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, ist es sinnvoll, sofort anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um unberechtigten Kürzungen der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung entgegenzutreten und Ihre Ansprüche in voller Höhe außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Bei Mithaftung.

Auch wenn eine (Mit-)Haftung Ihrerseits in Betracht kommt, kann eine anwaltliche Vertretung Geld sparen, indem gegnerische Ansprüche abgewehrt und Ihre Ansprüche gezielt geltend gemacht werden.

So kann in bestimmten Konstellationen auch bei einem Unfall mit Mithaftungsanteil eine möglichst umfassende Schadensregulierung durch fachkundige Kombination der Abrechnungen mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung einerseits und der eigenen Vollkaskoversicherung andererseits erreicht werden (sog. Quotenvorrechtsabrechnung).

Kosten

Keine Angst vor unerwarteten Kosten

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ist jeder Geschädigte, egal ob Privatperson oder Unternehmen, berechtigt, von Anfang an einen Rechtsanwalt seiner freien Wahl zur Durchsetzung seiner Ansprüche hinzuziehen. Die Kosten hierfür sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche und vom Unfallverursacher zu tragen. Dies gilt auch bei geringen Schadenssummen oder scheinbar klarer Haftungslage.

Zu etwaig anfallenden Kosten durch meine Vertretung berate ich Sie ausführlich und frühzeitig und nehme Kontakt mit der ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung auf.

Nehmen Sie Kontakt auf

Termine nach Vereinbarung

Rufen Sie an oder nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder über das Kontaktformular auf. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.

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